Kosten

  • Private Krankenversicherung / Beihilfe

    In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen bzw. die Beihilfestelle die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Der Umfang der übernommenen Sitzungen für Psychotherapie ist bei den verschiedenen privaten Krankenversicherungen jedoch unterschiedlich und abhängig von den von Ihnen vereinbarten Konditionen. Genaueres über Ihre individuellen Konditionen erfahren Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle.


    Sitzungshonorar

    Das Sitzungshonorar (50 Min.) richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (3,0 bis 3,5-fach bzw. 131,15 € bis 150,00 €) den 2,3-fachen Satz (100,55 €) überschreitet. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab.


    Honrar für beratende Leistungen

    Beratende Leistungen (wie Paar- oder Familientherapie bzw. Coaching) unterliegen nicht der GOP, werden separat vereinbart und können von den Kassen nicht erstattet werden.

    Hierfür berechne ich in der Regel 130 EUR pro 60 min und 190 EUR pro 90 min. 


  • Selbstzahlende

    Wenn einer Übernahme der Kosten durch die Krankenversicherung nicht möglich oder nicht gewünscht ist, können Sie die Behandlungskosten natürlich auch selbst tragen. Diese Möglichkeit wird oft von Personen in Anspruch genommen, die erwägen, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, die eine Verbeamtung oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung/Lebensversicherung anstreben.derem sein: 

    • Verbesserung von Fähigkeiten rund um Kommunikation, Konflikte, Interaktion
    • Zeitmanagement
    • Erlernen von Achtsamkeits- und Entspannungstechniken
    • Umgang mit Ängsten und Überforderungserleben (z.B. bei Prüfungen, Auftritten, etc.)
    • Stressbewältigung und Burn-Out-Prophylaxe
    • Fragen rund um Veränderungs- und Entscheidungsfindung
    • Persönliche Weiterentwicklung und Klärung von Werten und Zielen
    • Entfaltung von Stärken und Ressourcen

    Sitzungshonorar

    Das Sitzungshonorar (50 Min.) richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Bitte beachten Sie den erhöhten Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (3,0 bis 3,5-fach bzw. 131,15 € bis 150,00 €). 


    Honorar für Beratende Leistungen

    Beratende Leistungen (wie Paar- oder Familientherapie bzw. Coaching) unterliegen nicht der GOP. Hierfür berechne ich in der Regel 130 EUR pro 60 min und 190 EUR pro 90 min. 

  • Heilfürsorge bei Bundeswehr und Bundespolizei

    Psychotherapie ist in der Regel eine Leistung der Heilfürsorge für Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei, die Kosten werden übernommen. Sie können direkt einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Bitte erkundigen Sie sich zur Sicherheit bei Ihrem Truppenarzt bzw. beim polizeiärztlichen Dienst, ob eine psychotherapeutische Behandlung in Frage kommt. Eine Überweisung vom dienstlichen Arzt ist ebenfalls notwendig.

    Wenn Sie Bundeswehrsoldat sind und bei der Freien Heilfürsorge versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch mit unseren Psychotherapeuten vereinbaren. Sie benötigen lediglich eine Überweisung von Ihrem Truppenarzt im Rahmen des Primärarztmodells.

    Weitere Nachweise sind nicht nötig, da auf ein Verfahren wie bei gesetzlich Versicherten Patienten verzichtet wird.


    Bundeswehr:

    Im ersten Termin, der probatorischen Sitzung, benötige ich nur den Sanitätsvordruck (San/Bw/0218). zur Kostenübernahme. Auf dieser Grundlage können die probatorischen Sitzungen abgerechnet werden. Wenn eine Psychotherapie indiziert ist und Sie mit einer Psychotherapie bei mir beginnen möchten, teile ich das dem überweisenden Truppenarzt mit. Die erstellte Diagnose sowie Indikation und Therapieziel wird mit einer kurzen Begründung an den Truppenarzt formlos übermittelt, damit sind die ersten 25 Sitzungen genehmigt.

    Der Truppenarzt (oder ggf. eine andere zuständige Stelle der Bundeswehr) erteilt auf dieser Grundlage einen Behandlungsausweis (gleichzeitig Genehmigung zur Psychotherapie und Kostenübernahmeerklärung).


    Bundespolizei: 

    Bundespolizisten sind ab sofort nicht mehr darauf angewiesen, einen freien Behandlungsplatz in einer psychotherapeutischen Praxis mit Kassenzulassung zu finden. Sie können sich jetzt für die Behandlung unmittelbar an eine Privatpraxis wenden. Dazu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen. Das bedeutet, Sie können direkt mi Kontakt aufnehmen und eine Therapie beginnen bzw. einen Termin für eine probatorische Sitzung vereinbaren. Die Abrechnung erfolgt über die Heilfürsorgestelle Bundespolizei in 53754, Sankt Augustin.


    Sitzungshonorar

    Das Sitzungshonorar (50 Min.) richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (3,0 bis 3,5-fach bzw. 131,15 € bis 150,00 €) den 2,3-fachen Satz (100,55 €) überschreitet. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab.


    Honorar für Beratende Leistungen

    Beratende Leistungen (wie Paar- oder Familientherapie bzw. Coaching) unterliegen nicht der GOP, werden separat vereinbart und können von den Kassen nicht erstattet werden.

    Hierfür berechne ich in der Regel 130 EUR pro 60 min und 190 EUR pro 90 min. 

  • Gesetzliche Krankenversicherung / Kostenerstattungsverfahren

    Ich habe keine Zulassung, um mit gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. 


    In Ausnahmefällen erstatten jedoch auch gesetzliche Krankenversicherungen nach vorher erfolgter Bewilligung die Kosten für eine private Psychotherapie. Hier ist es wichtig, dass Sie die Möglichkeit der Kostenerstattung vor Aufnahme der Therapie mit Ihrer Kasse abklären. Gerne kann ich Sie dazu beraten.


    Sitzungshonorar

    Das Sitzungshonorar (50 Min.) richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (3,0 bis 3,5-fach bzw. 131,15 € bis 150,00 €) den 2,3-fachen Satz (100,55 €) überschreitet. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.


    Honorar für beratende Leistungen 

    Beratende Leistungen (wie Paar- oder Familientherapie bzw. Coaching) unterliegen nicht der GOP, werden separat vereinbart und können von den Kassen nicht erstattet werden.

    Hierfür berechne ich in der Regel 130 EUR pro 60 min und 190 EUR pro 90 min. 

  • Kosten für Beratende Leistungen

    Das Sitzungshonorar (50 Min.) für Psychotherpapeutische Leistungen richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). 


    Anders verhält es sich bei sog. Beratenden Leistungen (wie Diagnostik, Paar- oder Familientherapie bzw. Coaching oder Mediation). Diese unterliegen nicht der GOP, werden separat vereinbart und können entsprechend von den Kassen nicht erstattet werden.

    Entsprechend Ihres Anliegens berechne ich in der Regel 130 EUR pro 60 min und 190 EUR pro 90 min.

    Button